Abstands- und Hygienekonzept für die
Jahreshauptversammlung des WSV Hellas 1920 Gießen e.V.
am 15.10.2021 in den Räumlichkeiten der Gaststätte „Hellas“
Es greift § 16 der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) welcher die Vorgaben für „Veranstaltungen und Kulturbetrieb“ regelt.
Die folgenden Regelungen beziehen sich auf Versammlungen von 26 bis 500 Personen in geschlossenen Räumen:
- Der Zugang zum Versammlungssaal erfolgt ausschließlich über die lahnseitige Außentür.
- Die Veranstaltung findet nach den 3G-Regeln statt, d.h. es dürfen nur Personen mit Negativnachweis eingelassen werden. Als Negativnachweis wird anerkannt:
– vollständiger Impfnachweis
– Genesenennachweis
– maximal 48 Stunden alter PCR-Test
– maximal 24 Stunden alter Nachweis eines Schnelltests
– Nachweis der regelmäßigen Testung an Schulen
(Diese Praxis stellt nach Auffassung des Landessportbund Hessens keine Eintrittshürde dar, so dass keine Grundlage für eine Anfechtung gegeben ist.) - Eine Kontaktdatenerfassung erfolgt nicht. (Die anwesenden Vereinsmitglieder werden allerdings wie gewohnt für die Feststellung der Stimmberechtigung erfasst.)
- Bis zur Einnahme eines Sitzplatzes ist eine medizinische Maske zu tragen. Wenn möglich sollte auf die Einhaltung von Mindestabständen geachtet werden. Generell ist darauf zu achten, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.
Der Vorstand des WSV Hellas 1920 Gießen e.V.