Aktualisiert Corona-Regeln – Stand September 2021

Seit September ’21 gelten aktualisierte Regelungen, worüber die Betreuer der verschiedenen Sportangebote des WSV Hellas bereits frühzeitig informiert wurden und die bereits im Sportbetrieb Anwendung finden.

Das Wichtigste zuerst: Es gelten auch weiterhin keinerlei Beschränkungen für die Art unseres Sportangebots und / oder die maximale Teilnehmerzahl.

Nach der aktualisierten Regelung sind wir aber dazu verpflichtet, für das Betreten der Sporthalle, sowie der Innenräume des Vereinsheims (Sportstätten und auch Umkleiden) einen Negativnachweis von Aktiven und Zuschauern zu kontrollieren. Hierfür wird anerkannt:

– Impfnachweis
– Genesenennachweis
– max. 48 Stunden alter PCR-Test
– max. 24 Stunden alter Nachweis eines Schnelltests
– Nachweis der regelmäßigen Testung an Schulen

Geändert hat sich außerdem, das evtl. zu verschärfende Regelungen jetzt nicht mehr von der Inzidenz (Anzahl Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner), sondern von der Hospitalisierungsrate (Anzahl Covid-19 infizierter Patienten in stationärer Behandlung pro 100.000 Einwohner) und der Anzahl freien Intensivbetten abhängt. Die hier gesetzten Grenzen sind deutlich noch nicht erreicht. Auch sind die dann ggf. zu treffenden Maßnahmen noch nicht definiert. Die neuen Kenngrößen werden jetzt außerdem landesweit ermittelt und beziehen sich nicht mehr auf einzelne Kommunen.

Wer noch einmal die Entwicklung der erforderlichen Maßnahmen und Vorgaben nachvollziehen will, kann diese hier einsehen:

Der Vorstand des WSV Hellas 1920 Gießen e.V.