Aktuelle Regelungen zum Sportbetrieb in Corona-Zeiten: August 2020

Der Corona-Lockdown im März’20 hat auch den WSV Hellas hart getroffen. Kurz vor Beginn der Outdoor-Saison ging erst einmal gar nichts mehr. Rudern, Drachenboot, SUP und auch das Hallensport- und Kraftraum-Angebot wurde vorübergehend komplett eingestellt – und wie wir jetzt sehen mit Erfolg.

Mittlerweile konnten wir wieder zu einem fast normalen Sportbetrieb zurückkehren. Die aktuellen Beschränkungen beziehen sich vielmehr auf die Zusammenkünfte vor und nach den eigentlichen Training. In Anlehnung an die Vorgaben von Bund, Land und Kommune, sowie der verschiedenen Sportverbände hat der Vorstand folgende Regeln für den Hellas Sportbetrieb aufgestellt, die hier auch als Download zur Verfügung stehen:


Teilnehmerzahlen

  • Für den reinen Sportbetrieb gibt es aktuell keine Begrenzung der Personenzahl.
  • Beim Aufenthalt auf dem Vereinsgelände ist eine Gruppengröße bis 10 Personen ohne Beschränkung erlaubt. Bei größeren Gruppen ist der Mindestabstand von 1,5 einzuhalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird empfohlen.

 

Hygienemaßnahmen

  • Sitzplätze und Griffe der Ruder und Paddel sind nach Benutzung zu desinfizieren.
  • Allgemein ist auf das Einhalten der Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen, die Hust- und Nießetikette und „social distancing“ (Verzicht auf Händeschütteln, Umarmen, etc.) zu achten!

Erfassung der Teilnehmer

  • Alle Wassersport-Trainierenden müssen korrekt und vollständig im Fahrtenbuch eingetragen werden.
  • Nicht-Vereinsmitglieder müssen vom Betreuer mit Namen, Anschrift und Telefonnummer erfasst werden.
  • Bei der Kraftraumnutzung muss sich jeder Sportler einzeln in die ausliegende Liste eintragen.
  • Besucher und Zuschauer sind wieder gestattet.

Das Wassersport-Training findet wieder zu den gewohnten Terminen statt

  • Rudern
  • Kinder- und Jugend-Rudern
  • Drachenbootpaddeln
  • SUP-Treff
  • Weitere Termine für Trainingsgruppen sind in Absprache mit dem Vorstand möglich.

Kraftraum:

  • Die Nutzung des Kraftraums ist z.Z. nur zu Zeiten des normalen Wassersport-Betriebs erlaubt. Eine Individualnutzung ist auch weiterhin nicht gestattet!
  • Im Kraftraum dürfen sich maximal 10 Personen gleichzeitig aufhalten.
  • Für eine gute Durchlüftung des Kraftraums ist zu Sorgen.
  • Die Geräte sind nach der Benutzung vom Sportler selbst zu desinfizieren.

Umkleiden- und Duschräume dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m genutzt werden.


Wer noch einmal die Entwicklung der erforderlichen Maßnahmen und Vorgaben nachvollziehen will, kann diese hier einsehen: