Aktuelle Regelungen zum Sportbetrieb in Corona-Zeiten: 27. Oktober 2020

Corona beschäftigt uns als Verein auch weiterhin – und dass vermutlich auch noch eine ganze Weile.

Wie Sie sicherlich in den letzten Tagen schon aus den Medien entnommen haben, steigt die Corona-Infektionsrate in den letzten Tagen und Wochen stetig an und die diesbezüglichen Kontakt-Beschränkungen werden kontinuierlich verschärft.

Auch wir als Verein sind von dieser Entwicklung nicht verschont! Der Vorstand des WSV Hellas befürwortet explizit alle erforderlichen Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich einzudämmen und damit seine Mitglieder und deren Angehörige, sowie auch alle Betreuer nach bestem Wissen und Gewissen vor einer möglichen Infektion zu schützen. Infektionsquellen so gut wie möglich vermieden bzw. vorhandene Infektionsketten unterbrochen werden

Daher haben wir uns dazu entschlossen, bis auf Weiteres unser komplettes Hallensportangebot, sowie die Nutzung des vereinseigenen Kraftraums, erst einmal auszusetzen.

Stadt und Kreis Gießen haben in einer Pressemitteilung vom 27.10.20 hierzu bereits eine aktualisierte Verordnung zur Kontakt-Beschränkung angekündigt, zu deren Inkrafttreten es nur noch die Einwilligung der Landes Hessen bedarf. Wir gehen davon aus, dass diese in Kürze erfolgen wird. (Wir werden Sie auch hier weiter informieren.)
Die geplante Verordnung bezieht sich auf eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100. Stadt und Kreis Gießen liegen aktuell deutlich über 100 Infizierten pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen!

Teilnehmerzahlen

  • Für den reinen Sportbetrieb IM FREIEN gibt es aktuell keine Begrenzung der Personenzahl.
  • Der Sportbetrieb in geschlossenen Räumen (Sporthalle und Kraftraum) ist aktuell nicht erlaubt.
  • Beim Aufenthalt auf dem Vereinsgelände ist die Gruppengröße beschränkt. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz:
    • größer 100: max. 5 Personen
    • kleiner 100: max. 10 Personen

Hygienemaßnahmen

  • Sitzplätze und Griffe der Ruder und Paddel sind nach Benutzung zu desinfizieren.
  • Allgemein ist auf das Einhalten der Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen, die Hust- und Nießetikette und „social distancing“ (Verzicht auf Händeschütteln, Umarmen, etc.) zu achten!
  • Beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen (Umkleiden, Bootshalle, usw.) ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Beim reinen Sportbetrieb ist kein Abstand und keine Maske erforderlich.

Erfassung der Teilnehmer

  • Alle Wassersport-Trainierenden müssen korrekt und vollständig im Fahrtenbuch eingetragen werden.
  • Nicht-Vereinsmitglieder müssen vom Betreuer mit Namen, Anschrift und Telefonnummer erfasst werden.
  • Besucher und Zuschauer sind nur in Ausnahmefällen erlaubt und müssen ebenfalls erfasst werden.

Das Wassersport-Training ist weiterhin zu den vereinbarten Terminen möglich. Zusätzliche Termine für Trainingsgruppen sind in Absprache mit dem Vorstand möglich.

Die Nutzung des Kraftraum ist bis auf Weiteres nicht gestattet.

Umkleiden- und Duschräume dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m genutzt werden. Allgemein sollten die Teilnehmer bereits in Sportbekleidung zum Sport erscheinen, um den Aufenthalt in den beschränkten Räumlichkeiten auf ein Minimum zu beschränken.

 

Wer noch einmal die Entwicklung der erforderlichen Maßnahmen und Vorgaben nachvollziehen will, kann diese hier einsehen: