Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Kinder- und Jugendrudern – Stand 08.03.2021

Basierend auf den Beschlüssen der Landesregierung vom 03.03.2021 bzgl. der Lockerungen des zweiten Lockdowns im Zuge der Corona Pandemie haben wir uns für folgende Vorgehensweise entschieden:

  • Abhängig von der 7-Tage-Inzidenz (diese muss nach derzeitigem Stand unter 100 liegen) ist ab dem 8.03.2021 die Wiederaufnahme des Rudertrainings/-betriebs für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr möglich. 
  • Der Trainingsbetrieb ist nur im gesteuerten Gig-Zweier oder Gig-Vierer gestattet. Auf Grund eines Vorstandsbeschlusses (2019) darf wegen Wetterlage und Wassertemperatur kein Training im Einer oder Zweier (ungesteuert) erfolgen – unabhängig vom Alter der Sporttreibenden. Es sind von allen Sporttreibenden (auch Steuerleute/Trainer*Innen) Rettungswesten zu tragen.
  • Die Gruppengröße sollte pro Einheit nicht über 8 Kindern liegen; mehr als zwei Trainer sind laut Gesetzgeber nicht gestattet.
  • Auf dem Vereinsgelände und in den Gebäuden ist nach wie vor eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zur Sportausübung soll/muss diese nicht getragen werden.
  • Die Umkleiden stehen nur zu Zwecken der Garderobennutzung und des Umkleidens zur Verfügung, von einem darüberhinausgehenden Aufenthalt ist abzusehen. Eine Nutzung ist nur für maximal 2 Personen gleichzeitig gestattet.
  • Auch für Besucher / Angehörige gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen auf dem Vereinsgelände. Es wird gebeten sich auf dem Gelände nur zum Zweck des Sporttreibens aufzuhalten.
  • Eine ausweichende Nutzung des Kraftraums ist derzeit nur für Kinder-/Jugend-Trainingsgruppen gemäß den geltenden Regeln gestattet. Die Gruppen müssen pro Einheit auf Personen aus max. zwei Hausständen plus Trainer bis zu einer Gruppengröße von max. 5 Personen reduziert sein. Auf entsprechende Lüftung der Räumlichkeiten ist zu achten.
  • Eine Individualnutzung, sowie die unbeaufsichtigte Nutzung des Kraftraums durch Minderjährige sind nicht gestattet.
  • Die Nutzung des Bootsmaterials, der Umkleiden und ggf. des Kraftraums bedingt eine gründliche Desinfektion von Oberflächen aller Gebrauchsgegenstände vor und nach Gebrauch. Ein niedriger Bestand an Verbrauchsmaterial zur Desinfektion ist ggf. dem Materialwart oder dem Vorstand bekannt zu geben.
  • Für das Durchführen und Überwachen der Hygienemaßnahmen sind die jeweiligen Trainingspersonen zuständig und verantwortlich.
  • Die Kommunikation der oben genannten Regeln obliegt ebenfalls den Trainingsverantwortlichen. Bei Rückfragen seitens Eltern oder Trainern steht der Vorstand gerne zur Verfügung.

Wer noch einmal die Entwicklung der erforderlichen Maßnahmen und Vorgaben nachvollziehen will, kann diese hier einsehen: