Der Gesetzgeber hat das Infektionsschutzgesetz um die Definition von bundeseinheitlichen Beschränkungen bei einer Inzidenz über 100 an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen ergänzt. Nach fünf Tagen mit einer Inzidenz darunter greifen wieder die Verordnungen des Landes Hessen. Das Land Hessen informiert auf seiner Webseite darüber, in welcher der drei Eskalationsstufen (über 100, über 150 oder über 165) sich der Landkreis Gießen aktuell befindet. Alle für den Vereinssport relevanten Beschränkungen gelten bereits ab einer Inzidenz über 100.
Ende April liegt die Inzidenz im Landkreis Gießen über 200. Trotzdem hat der WSV Hellas jetzt folgendes beschlossen:
- das Kinder- und Jugendrudern wird wieder aufgenommen
- alle weiteren Sportangebote, d.h. das Erwachsenenrudern, das Drachenboottraining, sowie alle Hallensportangebote bleien auch weiterhin ausgesetzt
- der Kraftraum bleibt für alle Sportgruppen geschlossen
Für weitere Erläuterungen zu dieser Entscheidung siehe auch den Bericht zum Start beim Kinder- und Jugendrudern im zweiten Corona-Jahr.
Vorgaben für das Kinder- und Jugendrudern
Bei einer Inzidenz über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gelten folgende gesetzliche Vorschriften und vom WSV Hellas hieraus abgeleiteten Regelungen.
Alter |
ab 14 Jahre |
bis einschließlich 13 Jahre |
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Infektions-schutzgesetz |
Wer |
eigener Hausstand plus eine weitere Person; plus Betreuer |
höchstens fünf Kinder aus beliebigen Hausständen; plus Betreuer |
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Wo |
im Freien und |
nur im Freien |
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Was |
kontaktloser Sport |
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Test | Sportler |
nicht erforderlich |
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Betreuer |
Selbsttest erforderlich |
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Hellas-Umsetzung |
Boote
(Gig -oder Rennboote) |
Jugend mit Betreuer:
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Weitere Inzidenz-unabhängige Regelungen siehe unten. |
Bei einer Inzidenz unter 100 gelten wieder die Verordnungen des Landes Hessen.
Alter |
ab 15 Jahre |
bis einschließlich 14 Jahre |
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Infektions-schutzgesetz |
Wer |
maximal zwei Hausstände bis höchstens fünf Personen; Kinder unter 15 werden nicht mitgezählt; plus Betreuer |
beliebige Gruppengröße aus beliebigen Haushalten; plus Betreuer |
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Wo |
im Freien und |
nur im Freien |
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Was |
Sport auch mit Körperkontakt |
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Test | Sportler |
nicht erforderlich |
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Betreuer |
nicht erforderlich |
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Hellas-Umsetzung |
Boote
(Gig -oder Rennboote) |
Erwachsene:
Jugend mit Betreuer:
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Weitere Inzidenz-unabhängige Regelungen siehe unten. |
Inzidenz-unabhängig hat der WSV Hellas folgendes festgelegt:
Hellas-Umsetzung |
Kraftraum |
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Umkleiden |
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Sanitäranlagen |
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Gruppen |
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Maske |
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Desinfektion |
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Besucher |
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Übrigens, laut Sportordnung des WSV Hellas müssen Sportler und Betreuer bei Wassertemperaturen unter 15° C eine Rettungsweste tragen. Die aktuelle Wassertemperatur findet ihr auch in der Fußzeile dieser unserer Homepage.
Wer noch einmal die Entwicklung der erforderlichen Maßnahmen und Vorgaben nachvollziehen will, kann diese hier einsehen:
- Aussetzung des Sportbetriebs verlängert – Stand 01.04.2021
- Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs vor Umsetzung gestoppt (15.03.21)
- Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Kinder- und Jugendrudern – Stand 08.03.2021
- Erste Lockerungen ohne Auswirkung für den WSV Hellas (07.11.20)
- Hellas-Corona-Regeln Stand-27.August 20
- Hellas-Corona-Regeln Stand-August’20
- Hellas-Corona-Regeln Stand-Juli’20
- Hellas-Corona-Regeln Hallensport Stand-Mai’20
- Hellas-Corona-Regeln Vereinsgelände Stand-Mai’20
- Sportstättenschließung März’20
Der Vorstand des WSV Hellas 1920 Gießen e.V.