verschärfte Corona-Regeln zum 17.01.22

Nachdem nun auch in unserem Landkreis Gießen die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 350 lag, gelten mit sofortiger Wirkung auch hier verschärfte Regeln! (Diese werden frühestens wieder gelockert, wenn die Inzidenz 5 Tage in Folge wieder unter 350 liegt.)

 

Der Sportbetrieb des WSV Hellas unterliegt keinerlei Beschränkungen bezüglich der Teilnehmerzahlen und der (Kontakt-)Sportart.

Für den Sport und den Aufenthalt in geschlossenen Räumen (Sportstätten, Zugänge und Umkleiden) gilt:

    • Es greift die 2G Plus-Regelung welche vom Betreuer zu kontrollieren ist, d.h. Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem, aktuellem Test:
      • Kinder die noch nicht in der Schule sind, müssen nichts nachweisen.
      • Bei Schulkindern reicht der Nachweis der regelmäßigen Schultestung.
      • Test kann tagesaktueller Schnelltest (Bürgertestung) oder PCR-Test sein.
      • Erwachsene brauchen keinen zusätzlichen Test wenn sie
        • geboostert  sind (dritte Impfung).
        • die zweite Impfung vor weniger als 3 Monaten hatten.
        • vor weniger als 3 Monaten genesen sind.
        • genesen sind und vor weniger als 3 Monaten eine Erst- oder Zweitimpfung hatten.
      • Bei Personen die sich nicht Impfen lassen können (Attest), reicht ein aktueller Test.
  • In Zugängen und Umkleiden ist eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen. Ein dauerhafter Aufenthalt ist hier nicht gestattet.
  • Diese Regelungen gelten auch für Besucher und Zuschauer (z.B. begleitende Eltern).

Für den Sport im Freien gilt:

  • Bis einschließlich 9 Personen bestehen keine Einschränkungen.
  • Ab 10 Personen greift die 2G-Regelung, d.h. Teilnahme nur für Geimpfte oder Genesene:
    • Kinder die noch nicht in der Schule sind, müssen nichts nachweisen.
    • Bei Schulkindern reicht der Nachweis der regelmäßigen Schultestung.
    • Bei Personen die sich nicht Impfen lassen können (Attest), reicht ein aktueller Test.
  • Außerhalb des Trainingsbetriebs sind Treffen auf max. 10 Personen nach 2G-Regelung beschränkt.

Allgemein gilt:

  • Außerhalb des reinen Sportbetriebs ist auf die AHA+L Regeln zu achten (Abstand halten [1,5 m], Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen + regelmäßig lüften).
    Eine vorsorgliche (Selbst-)Testung wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
  • Eine Kontaktdatenerfassung erfolgt auf Basis von Anwesenheitslisten des Betreuers oder Eintrag ins Fahrtenbuch (Wassersport). Nicht-Mitglieder werden vom Betreuer mit Namen, Anschrift und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erfasst.
  • Die Kontaktflächen von verwendeten Sportgeräten müssen nach der Benutzung vom Sportler selbst desinfiziert werden.
  • Bei der Nutzung des Kraftraums sollte auf die Einhaltung von Abständen und eine gute Durchlüftung geachtet werden. Gruppenstärken über 10 Personen sind zu vermeiden.

 

Wer noch einmal die Entwicklung der erforderlichen Maßnahmen und Vorgaben nachvollziehen will, kann diese hier einsehen:

Der Vorstand des WSV Hellas 1920 Gießen e.V.